Heumarkt: „Historisches Zentrum von Wien“ steht bei der Sitzung des UNESCO-Welterbe-Komitees nicht zur Diskussion

Jetzt sind zwei Feststellungsansuchen für das umstrittene Städtebauvorhaben Am Heumarkt anhängig

Wie aus dem gestern veröffentlichten Dokument der UNESCO hervorgeht (siehe Anhang), steht das „Historische Zentrum von Wien“ während der Sitzung des UNESCO-Welterbe-Komitees (vom 10. bis 25. September 2023 in Riad, Saudi-Arabien) nicht zur Diskussion.

„Somit wird mit aller Wahrscheinlichkeit das ‚Historische Zentrum von Wien‘ auf der ‚Roten Liste des gefährdeten Welterbes‘ bleiben“, freut sich Christian Schuhböck, Generalsekretär der Natur-, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“ (AFN).

„Alliance For Nature“ hat bereits vor Monaten an die UNESCO appelliert, das „Historische Zentrum von Wien“ sowohl auf der allgemeinen Welterbe-Liste als auch auf der „Roten Liste gefährdeter Welterbestätten“ zu belassen, solange nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Städtebauvorhaben Am Heumarkt durchgeführt wurde. Die anerkannte Umweltorganisation verlangt schon seit Jahren eine UVP für das umstrittene Städtebauvorhaben im Kerngebiet des UNESCO-Welterbes „Historisches Zentrum von Wien“.

Doppelbödigkeit Am Heumarkt? 

Wie im jüngst ergangenen Schreiben der MA 37 (Baupolizei/Baubehörde der Stadt Wien) an den von „Alliance For Nature“ beauftragten Rechtsanwalt, Piotr Pyka, mitgeteilt wird, sind bei der MA 22 (Umweltschutzabteilung der Stadt Wien) nun zwei Feststellungsansuchen nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) anhängig – nämlich eines für das alte Projekt, das bereits am 30. November 2018 bei der MA 37 zur Bewilligung eingereicht wurde, und eines für das geänderte, erst jüngst vorgestellte Projekt (siehe Schreiben der MA 37 im Anhang).

Für Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck stellt sich deshalb die Frage, ob Am Heumarkt nun doppelbödig agiert wird.

Denn die Umweltorganisation „Alliance For Nature“ hatte schon im November 2018 gegen den Feststellungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 19.11.2018, wonach keine UVP für das Bauvorhaben Am Heumarkt durchzuführen sei, Beschwerde erhoben, sodass es infolgedessen zu Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam.

Das BVwG kam bereits vor mehr als vier Jahren (in seinem Erkenntnis vom 9.04.2019) zum Schluss, dass für das Städtebauvorhaben Am Heumarkt im UNESCO-Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“ sehr wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen sei.

Doch kurz zuvor hatte die Projektwerberin das Feststellungsansuchen zurückgezogen, sodass für das (alte) umstrittene Bauvorhaben Am Heumarkt, für das nun wiederum ein Feststellungsansuchen eingereicht wurde, bislang keine UVP durchgeführt wurde.

AFN-Generalsekretär Christian Schuhböck vermutet aufgrund der Mitteilung der MA 37, dass die Stadt Wien nach der Sitzung des UNESCO-Welterbe-Komitees einen Feststellungsbescheid für eines der beiden Bauprojekt ausstellen wird, um eine UVP für das Städtebauvorhaben Am Heumarkt zu vermeiden.

Rückfragen:
ALLIANCE FOR NATURE (AFN)
Generalsekretariat
A-1160 Wien, Thaliastraße 7
Tel.: +43 676 419 49 19
www.AllianceForNature.at

‘Hochhausprojekt Am Heumarkt’ Stadt Wien MA37 20230809 (2 Feststellungsansuchen)

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