Heumarkt-Desinformation: Skandalöser Umgang mit UVP-Pflicht

Wien (OTS) – Wie die UVP-erfahrene Umweltorganisation VIRUS mitteilt, werde über das „Heumarkt-Bauprojekt“ der WertInvest Hotelbetriebs GmbH in aktuellen Medienberichten erneut Desinformation und Propaganda verbreitet. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: „Weder ist das umstrittene Projekt genehmigt, noch ist über die Frage der UVP-Pflicht, vor der seit Jahren davongelaufen wird, eine Entscheidung getroffen. Diese wird rechtswirksam nur das Bundesverwaltungsgericht fällen. Es ist unglaublich welche Unterstützung ein unnötiges Projekt eines Privatiers von der Wiener SPÖ bekommt.“

Ein von dem laut VIRUS als politische Wunscherfüllungsmaschine fungierenden Wiener Beamtenapparat erstellter künftiger neuer UVP Feststellungsbescheid, den im Anschluss die Landesregierung beschließt, werde nicht rechtskräftig werden, da es sicher Beschwerden hageln wird. „Im UVP-Bereich haben wir faktisch ein Ein-Instanzen Verfahren, die Behörde zählt praktisch nicht, und können bei Feststellungsverfahren Umweltorganisationen und Nachbarn rechtswidrig erst nach Bescheiderlassung eingreifen“, so Rehm. Dabei gehe es aktuell nicht um die Genehmigung eines Projektes sondern um eine Grobprüfung, ob vom Vorhaben negative Umweltauswirkungen ausgehen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, dies unter Berücksichtigung eines Schutzgebietes der Kategorie A wegen des Weltkulturerbes. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits auf UVP-Pflicht entschieden gehabt. Das hätten die Projektwerber mit Antragsrückziehung torpediert, ein Versuch eine – später ebenfalls zurückgezogene – Säumnisbeschwerde wegen des begehrten normalen Baubescheides zu lancieren sei via Verwaltungsgericht Wien beim Europäischen Gerichtshof gelandet, der sich in seinem „Heumarkt-Urteil“ sehr klar geäußert habe. „Einerseits erachten wir wiederholte taktische Antragszurückziehungen als eine rechtsmissbräuchliche Vorgangsweise andererseits ist schon erstaunlich, welcher Aufwand einmal mehr für den bisher gescheiterten Versuch der Vermeidung einer UVP getrieben wird. Um einen Bruchteil dessen hätte bereits ein UVP-Genehmigungsverfahren durchlaufen werden können,“ so Rehm abschließend.

Foto: Visualisierung noch mit dem Wohnturm

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