SPÖ – ÖVP – NEOS stimmten für die Verbauung des Hoffmann Areals
Denkmalschutz einfach aufgehoben!
Für das Grundstück Wienerstraße 70, Einlagezahl 2490, wurde im Oktober 2022, also kurz vor der Gemeinderatssitzung, der Denkmalschutz aufgehoben. Die Gemeinde war davon informiert, wie aus dem Schriftstück hervorgeht, das per RSb -Brief zugestellt wurde. Diese Information wurde jedoch dem Gemeinderat nicht kommuniziert.
Wer hat die Aufhebung des Denkmalschutzes für das Grundstück EZ 2490 und EZ 580 veranlasst?
1992 wurden die Grundstücke Wienerstraße 60 – 70 per Bescheid des Bundesdenkmalamts unter Denkmalschutz gestellt. Das Gutachten für das Hoffmann-Areal hat kein geringerer als der internationale Experte, Eduard F. Sekler, österreichischer Architekt, Architekturhistoriker und Hochschullehrer an der Harvard University, verfasst.
Er beschreibt das Sanatorium so:
“Die den Objekten zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützende Ausformung des Gartenbereiches mit seinen Wegen, Beeten und Bepflanzungen, stellt einen integrierenden Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. Den zentralen Punkt der Anlage stellt der sogenannte “Hoffmann-Pavillon” dar.”
Monsterbau soll errichtet werden!
Foto: © Von Thomas Ledl – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 at, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35624259