Für „Alliance For Nature“ steht nun endgültig fest, dass für beide Projektvarianten eine UVP durchzuführen ist
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit seinen beiden Erkenntnissen vom 17. Juli 2026 die Revisionen der WertInvest Hotelbetriebs GmbH bezüglich deren Städtebauvorhaben „Heumarkt neu“ und „Heumarkt Neu 2023“ zurückgewiesen.
„Somit steht nun endgültig fest, dass für beide Projektvarianten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist“, konstatiert Christian Schuhböck, Generalsekretär der Umweltorganisation „Alliance For Nature“ und Gerichtssachverständiger für UNESCO-Welterbestätten.
„Alliance For Nature“ konnte zu allen drei bisherigen Heumarkt-Projekten die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gerichtlich erwirken – u.a. auch durch die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Mai 2023 (siehe Anhang).
„Selbst wenn das UNESCO-Welterbe-Komitee das ‚Historische Zentrum von Wien‘ aus der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten streicht, muss für die umstrittenen Städtebauvorhaben am Heumarkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden“, führt Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck weiter aus.
„Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Entscheidungen ausdrücklich bestätigt, dass negative visuelle Auswirkungen des Projekts ‚Heumarkt‘ auf eine Reihe wichtiger Blickpunkte des Welterbes in Wien zur UVP-Pflicht des Projekts führen, dies sogar unabhängig davon, ob die Aberkennung des Welterbestatus droht oder nicht. Die letzten Bemühungen der Stadt Wien bzw. der Bundesregierung, die UNESCO dazu zu bewegen, Wien von der roten Liste der gefährdeten Welterbestätten zu nehmen, erweisen sich damit als vollkommen nutzlos“, ergänzt der auf Umweltrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, der „Alliance For Nature“ sowie zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn in Verfahren betreffend diverse Varianten des Heumarkt-Projekts vertritt.
Pressemeldung von Alliance for Nature vom 21. Juli 2026
Foto: Blick auf das bestehende Hotel Intercontinental
